Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | Thomas Schäfer |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 27.10.2017, 17:09 |
A25: Bremer Bürger*innen-Haushalt ab 2020
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung möge folgenden Beschluss fassen:
Die Landesmitgliederversammlung unterstützt den Gedanken, schon möglichst bald,
aber nicht vor 2020, einen „Bremer Bürger*innen-Haushalt“ zu realisieren. Sie
fordert daher den Landesvorstand und die Fraktion auf, einen entsprechenden
Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten, diesen einer Landesmitgliederversammlung in
2019 zur Beschlussfassung vorzulegen und ihr Möglichstes zu tun, um diesen
Bürger*innen-Haushalt in Abstimmung mit Grünen Vertreter*innen in den
senatorischen Behörden ab dem Jahr 2020 im Land Bremen einzuführen.
Begründung
Liebe Freundinnen und Freunde,
Politikverdrossenheit und Populismus zu bekämpfen, ist heute wichtiger als je zuvor, wenn wir uns das Einziehen der AFD in den Bundestag vor Augen führen. Wir Grüne müssen uns dafür einsetzen, die Bremerinnen und Bremer noch stärker als bisher an politischen Prozessen in unserem Land zu beteiligen – nicht nur vor den Wahlen, sondern auch ein Stück weit mehr im Tagesgeschäft. Daher kämpfen wir für mehr Transparenz in Staat, in den Parteien, in der Verwaltung. Demokratie fällt nicht vom Himmel, sondern muss verteidigt werden!
Wir möchten, dass die Menschen wieder für demokratische Entscheidungsprozesse und das Funktionieren von Verwaltung begeistert werden können. Nach vielen Jahren der „Haushaltsdisziplin“ während einer Grün geführten, sehr erfolgreichen Haushaltskonsolidierung finden wir, dass es an der Zeit ist, ab 2020 ein Zeichen zu setzen. Daher wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land Bremen die Möglichkeit geben, unmittelbar und kompetent in Teilen an der Entscheidung über die Vergabe der auch ab 2020 immer noch knappen Haushaltsmittel teilzuhaben und diese aktiv zu beeinflussen. Hierfür ist ein Bürger*innen-Haushalt genau das richtige Instrument. Wir finden es nur fair, wenn ein Teil der neu gewonnenen Haushaltsfreiheit ab 2020 auch in die Hände der Bürgerinnen und Bürger gelegt wird. Schließlich haben sie die Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung jahrelang getragen.
Mittels Elektronischer Partizipation lässt sich so etwas effektiv und kosteneffizient aufsetzen und als ein inhärenter Bestandteil der kommunalen E-Government-Reformstrategie behandeln. In Deutschland hat sich mit Köln (2007) erstmals eine Großstadt gefunden, die bereit ist, diesen Weg zu gehen. Elektronische Partizipation wird hier in den Kanon elektronisch-unterstützter Verwaltungsverfahren aufgenommen, um die damit verbundenen Leistungsversprechen – für Politik und Bürgerschaft – erfüllen zu können. Es gibt aber auch andere Beispiele für einen gelungen Bürgerhaushalt:
https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/ - STUTTGART
www.beteiligungshaushalt.freiburg.de/ - FREIBURG
Für Skeptiker*innen, die der Meinung sind, dass wir derartige Entscheidungen nicht in die Hände der Bürgerinnen und Bürger legen sollten, sei der frühere schwedische Ministerpräsident Olaf Palme zitiert: „Es ist eine Irrlehre, dass es Fragen gibt, die für normale Menschen zu groß oder zu kompliziert sind. Akzeptiert man einen solchen Gedanken, so hat man einen ersten Schritt in Richtung Technokratie, Expertenherrschaft, Oligarchie getan.“
In diesem Sinne - Zukunft wird aus MUT gemacht! Lasst uns mutig sein und ein Signal in die Bremische Gesellschaft senden!
Anlage:
Was ist ein Bürger*innen-Haushalt?
Der Bürger*innen-Haushalt ist kein festgelegtes Verfahren. Eine Beteiligung von Bürger/-innen zu Haushaltsfragen ist auf verschiedenen Wegen möglich. Zur Unterscheidung von anderen Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern können jedoch einige Merkmale/Kriterien angeführt werden. Sind sie weitestgehend erfüllt, kann von einem Bürger*innen-Haushalt gesprochen werden:
1. Im Zentrum der Partizipation stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte
Ressourcen;
2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit
eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne
Partizipation auf der gesamtstädtischen bzw. bezirklichen Ebene, ist kein Bürger*innen-Haushalt;
3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges
Referendum zu haushaltspolitischen Fragen ist kein Bürger*innen-Haushalt;
4. Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess. Die Miteinbeziehung
von Bürgerinnen und Bürgern in bestehende Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie stellt keinen Bürger*innen-Haushalt dar;
5. Die Organisatorinnen und Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäußerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.
(Quelle: Sintomer/Herzberg/Röcke 2005)
Unterstützer*innen
- Dr. Jeanne-Marie Ehbauer
- Hans-Gerhard Schmidt
- Maurice Müller
- Razieh Niloofar Kaj
- Joachim Marx
- Michael Labetzke
Kommentare