Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Demokratie-, Innen- & Rechtspolitik (dort beschlossen am: 16.10.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.10.2017, 15:01 |
A33: Bremischen Verfassungsstaat stärken – Rechtsweg zum Landesverfassungsgericht für Bürgerinnen und Bürger öffnen
Antragstext
Die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen feierte im Oktober 2017 ihren
70. Geburtstag. Neben viel Lob für vorbildliche und bemerkenswerte Bestimmungen
wurde dabei auch Kritik laut: Die identitätsstiftende Wirkung der bremischen
Landesverfassung bleibt weit hinter dem Grundgesetz zurück. Dies liegt nicht
zuletzt daran, dass bisher nur ein exklusiver Kreis von Staatsorganen Zugang zum
Landesverfassungsgericht hat, das dementsprechend „Staatsgerichtshof“ heißt. Den
Bürgerinnen und Bürgern ist hingegen der Rechtsweg zum bremischen
Verfassungsgericht weitgehend verschlossen. Der umfangreiche Grundrechtekatalog
der Landesverfassung, der teilweise über das Grundgesetz hinausgeht, ist dadurch
leider größtenteils „totes“ Verfassungsrecht.
Elf von 16 Bundesländern ermöglichen ihren Bürgerinnen und Bürgern hingegen,
sich direkt an das Verfassungsgericht ihres Bundeslandes zu wenden, wenn sie
sich in ihren Grundrechtem verletzt sehen. Die Erfahrungen dort zeigen, dass die
Landesverfassungsgerichte deutlich an Akzeptanz und Legitimation gewonnen haben,
ohne dass es zu einer übermäßigen Belastung durch zu viele neue Verfahren
gekommen ist. Auch in Bremen wäre somit auf kostengünstige Weise ein bürgernaher
Grundrechtsschutz möglich, der den bremischen Rechts- und Verfassungsstaat
stärken würde, die Landesverfassung aus dem Schatten des Grundgesetzes
heraustreten ließe und ihre identitätsbildende Wirkung erweitern würde.
Vor diesem Hintergrund spricht sich die Landesmitgliederversammlung für die
Einführung einer Landesverfassungsbeschwerde aus und bittet die Bremische
Bürgerschaft, eine entsprechende Verfassungsänderung in die Wege zu leiten.
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