| Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge | 
| Antragsteller*in: | Dr. Jeanne-Marie Ehbauer | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 26.10.2017, 15:28 | 
A11: LMV ANTRAG: Bremische Abfallwirtschaftskonzepte brauchen öffentliche Beteiligung
Antragstext
Grüne kämpfen für mehr Transparenz in Staat, in den Parteien, in der Verwaltung 
und in der Wirtschaft. Und das ist GUT so! Wir wollen dass die Menschen wieder 
für demokratische Entscheidungsprozesse und das Funktionieren von Verwaltung 
begeistert werden können. Eine entscheidende Voraussetzung hierfür ist 
Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln. Wir befinden uns in 
dieser Hinsicht mit unserem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz und dem 
Transparenzportal auf einem guten, bundesweit beachteten Weg. Dennoch gibt es 
auch in Bremen noch einiges zu tun.
Im konkreten Fall geht es um das Bremische Ausführungsgesetz zum 
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (BremAGKrW-/AbfG), das in § 1A (1) 
regelt:
„Das Abfallwirtschaftskonzept und seine Fortschreibungen sind der zuständigen 
Behörde vorzulegen. Das Abfallwirtschaftskonzept und seine Fortschreibung sind 
der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen.“
Es wird demnach lediglich eine Veröffentlich NACH Abschluss des Prozesses 
vorgeschrieben, aber keine wirkliche öffentliche Beteiligung.
Wir sind der Meinung, dass unsere Rot-Grüne Landesregierung hier eine aus 
unserer Sicht überfällige Veränderung angehen sollte. Nur weniges 
emotionalisiert die Bürger*innen so stark wie Müllverbrennung und Deponien – der 
Ruf dieser Branche ist darüber hinaus (zurecht) wegen diversere Skandale alles 
andere als unbelastet. Aus diesem Grund sollten wir Grüne hier ein Zeichen 
setzen und das BremAGKrW-/AbfG noch im Laufe dieser Legislaturperiode um das 
Ziel einer öffentlichen Beteiligung ergänzen.
Hierfür könnten wir die entsprechende Formulierung aus dem §5 (2) des NAbfG
„… Die Entwürfe sind auf die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen. Ort 
und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt zu 
machen mit dem Hinweis darauf, dass Bedenken und Anregungen während der 
Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Denjenigen, die rechtzeitig 
Anregungen und Bedenken vorgebracht haben, ist Gelegenheit zur Erörterung zu 
geben.“
Die Antragsteller*innen sind sich sicher, dass die Grüne Bürgerschaftsfraktion 
in Zusammenarbeit mit der senatorischen Behörde auch unabhängig von dem 
Textbeispiel aus dem niedersächsischen Gesetz eine gute Formulierung für die 
rechtliche Lösung dieses Beteiligungs-Problems finden und implementieren kann.
Daher bitten wir die Landesmitgliederversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Landesmitgliederversammlung fordert die Partei, die Grüne 
Bürgerschaftsfraktion und unsere Grünen Vertreter*innen in den senatorischen 
Behörden auf, ihr Möglichstes zu tun, um noch vor Ende der Legislaturperiode 
eine am niedersächsischen Beispiel orientierte Beteiligungslösung in das 
BremAGKrW-/AbfG einzufügen.
Unterstützer*innen
- Thomas Schäfer
 - Dorothea Fensak
 - Doris Hoch
 - Maurice Müller
 - Petra Coordes
 - Michael Labetzke
 - Hans-Gerhard Schmidt
 - Claas Schott
 - Norbert Friedrich
 - Firmian von Peetz
 - Hannes (Hans-Peter) Behrens (GRÜNE Bremerhaven)
 
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