In Bremen wird oft der Begriff Stadtstaat benutzt , tatsächlich trägt Bremen aber dabei noch die einmalige Eigenschaft in Deutschland, ein Zwei-Städte-Staat zu sein. Somit ist auch auf der Ebene der Struktur des Landesvorstandes von BÜNDINS90/DIE GRÜNEN die politischen Sonderrolle der Stadt Bremerhaven zu verstehen und auch ausreichend zu berücksichtigen. Dass immer auch mindestens eine Stimme repräsentativ für Bremerhavens wirklich wahrgenommen und einbezogen werden muss, gehört unseres Erachtens schon lange in die Satzung des Bremer Landesverbandes.
Wir fordern daher die Landesmitgliederversammlung auf, diesen Sachverhalt durch Verschriftlichung in der Satzung abzusichern.
(Die letzten beiden Male geschah die Aufnahme eines Mitglied aus dem Bremerhavener Kreissverbandes in den LaVo , die als Selbstverständlichkeit verstanden werden könnte, mit den begleitenden Umständen einer Diskussion und in Teilen eher mit einem Goodwillsignal als mit der angesprochenen Selbstverständlichkeit.)
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