In § 35 Abs. 1 des Bremischen Fischereigesetzes ist geregelt: "Eine Fischereiprüfung ist nicht erforderlich für Volljährige, die lediglich die Stockangelei nach § 9 ausüben wollen." Dieses Sonderrecht wollen wir abschaffen, damit alle, die in Bremen angeln wollen, zuvor zumindest in einer Prüfung dargelegt haben, dass sie die Praktiken und Regeln des Angelns kennen und verstehen.
Antrag: | Grüne Tierpolitik im Land Bremen und darüber hinaus |
---|---|
Antragsteller*in: | Philipp Bruck (Bremen-Kreisfrei KV) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 02.11.2017, 15:43 |
Kommentare