Für Mitglieder der Stadtbürgerschaft gilt ohnehin schon ein wenig gerechtes Verhältnis von Aufwand und Verantwortung (durch Fraktionssitzungen, Ausschüsse, Deputationen usw.) auf der einen und Bezahlung (von nur 15 % der regulären Bezüge in der Bürgerschaft) auf der anderen Seite. Dass diese Bezüge der Bremischen Bürgerschaft so gering sind, liegt nicht in unserer Verantwortung. Das Stadtbürgerschaftsmandat sollte aber kein Grund für eine Reduzierung der Bezahlung des Landesvorstands sein.
Antrag: | Änderung der Finanz- und Erstattungsordnung - Vergütung von Landesvorstandssprecher*innen |
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Antragsteller*in: | Philipp Bruck (Bremen-Kreisfrei KV) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 02.11.2017, 17:11 |
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