Antrag: | Stärkung des Staatsgerichtshofs |
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Antragsteller*in: | Wilko Zicht (KV Bremen-Ost) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 05.11.2017, 23:35 |
Ä2 zu A46: Stärkung des Staatsgerichtshofs
Antragstext
Von Zeile 1 bis 3:
Wir beantragen, dass dieDie Richter*innen des Staatsgerichtshofs sollen zukünftig jeweils zur Hälfte in der Mitte der Legislatur der Bürgerschaft mit zwei drittel MehrheZwei-Drittel-Mehrheit für acht Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl gewählt werden.
Von Zeile 7 bis 12:
Naturgemäß ist die gerade gewählte Bürgerschaft mit einer Vielzahl von Themen befasst und, gerade bei den Regierungsfraktionen erhält die Wahl der Richter*innen des höchsten Gerichts nur begrenzete Aufmerksamkeit. Diese Wahl könnte sehr viel besser vorbereitet werden, wenn die Amtsperiode der Richter*innen von der der Bürgerschaft entkoppelt würde. Dadurch würde die eigenständige Bedeutung des Gerichts verdeutlichtbetont.
Gleiches könnte hinsichtlich der Unabhängigkeit der Richter*innen erreicht
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Von Zeile 1 bis 3:
Wir beantragen, dass dieDie Richter*innen des Staatsgerichtshofs sollen zukünftig jeweils zur Hälfte in der Mitte der Legislatur der Bürgerschaft mit zwei drittel MehrheZwei-Drittel-Mehrheit für acht Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl gewählt werden.
Von Zeile 7 bis 12:
Naturgemäß ist die gerade gewählte Bürgerschaft mit einer Vielzahl von Themen befasst und, gerade bei den Regierungsfraktionen erhält die Wahl der Richter*innen des höchsten Gerichts nur begrenzete Aufmerksamkeit. Diese Wahl könnte sehr viel besser vorbereitet werden, wenn die Amtsperiode der Richter*innen von der der Bürgerschaft entkoppelt würde. Dadurch würde die eigenständige Bedeutung des Gerichts verdeutlichtbetont.
Gleiches könnte hinsichtlich der Unabhängigkeit der Richter*innen erreicht
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