Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | Hermann Kuhn (Bremen-Mitte KV) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.11.2017, 11:33 |
A20neu: Bestand und Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern!
Antragstext
Der Aufbau eines föderalen öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter
gesellschaftlicher Kontrolle war nach 1945 eine Konsequenz aus Diktatur und
Krieg – wie die Garantie und der Schutz der Grundrechte und der Gedanke
gemeinsamer europäischer Institutionen. Das Bundesverfassungsgericht hat seither
in einer Reihe von Entscheidungen die verfassungsrechtliche Bedeutung, die
Finanzierung und den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschrieben,
konkretisiert und als „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ festgeschrieben. Die
Europäische Kommission hat den Ort des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im
Wettbewerb der Medien bestätigt, aber gefordert, den Auftrag des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks präzise gesetzlich zu formulieren.
Gegenwärtig geht es wieder einmal um eine zeitgemäße Weiterentwicklung des
Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und daraus folgend seiner
Verbreitungswege und Finanzierung. Es ist notwendig, gegenüber der
verleumderischen Kritik als „Staatsfunk“ und „Lügenpresse“ festzuhalten, dass
der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute erst recht als staatsferne,
unabhängige, zuverlässige und der ganzen Gesellschaft verpflichtete Quelle von
Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung unverzichtbar für den Bestand
unserer demokratischen Ordnung ist. Die enorme Menge von zunächst ungeordneten
Informationen unterschiedlichster Herkunft sind auch eine große Chance; sie
erfordert jedoch für eine Nutzung, die der Wahrheit und dem Zusammenleben
verpflichtet ist, der Prüfung und Einordnung, unabhängig von den globalen
Plattformen der Datenhändler. Gewährleistung von Meinungsvielfalt, kulturelle
Verständigung und Zusammenhalt der Gesellschaft sind deshalb weiter der
unverzichtbare Auftrag des unabhängigen, nicht-kommerziellen öffentlich-
rechtlichen Rundfunks.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sieht sich aber nicht nur politischen
Angriffen ausgesetzt, sondern auch mit technischen Umwälzungen konfrontiert und
den sich verändernden Möglichkeiten und Gewohnheiten der
Informationsbeschaffung, die heute zu einem bedeutenden Teil über das Internet
stattfindet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die Möglichkeit bekommen,
auch diese neuen Verbreitungswege besser nutzen zu können.
In anderen Ländern, die auf diesem Weg schon weiter sind, wie Großbritannien und
die skandinavischen Länder, arbeiten die Rundfunkanstalten an digitalen
Kooperationen mit anderen Trägern des Gemeinwohls (wie etwa Museen und anderen
Bildungseinrichtungen), um so das Wissen, das von den Einrichtungen der
Gesellschaft erarbeitet wurde, auch allen in geeigneter Form zur Verfügung zu
stellen. Das ist auch in Deutschland zu prüfen.
Die Landesmitgliederversammlung tritt dafür ein, dass sich das Land Bremen in
den gegenwärtigen Beratungen über die zukünftige Entwicklung des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks in Deutschland an folgenden Eckpunkten orientiert:
1. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist mit seinem Auftrag, unabhängig und
zuverlässig zu informieren, zu bilden und zu unterhalten, für die demokratische
Kultur des Landes weiterhin unverzichtbar.
2. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind verpflichtet, sparsam zu
wirtschaften. Sie sollen dafür auch verstärkt Kooperationen vor allem im Bereich
der Verwaltung eingehen. Dafür haben sie jetzt erste Vorschläge unterbreitet,
die umgesetzt und fortgeführt werden müssen. Für solche Kooperationen müssen
jedoch sichere wettbewerbsrechtliche Grundlagen geschaffen werden. Die
Verpflichtung zum Einsparen darf nicht zu Lasten der Qualität des Programms
gehen.
3. Die Finanzierung muss grundsätzlich dem Auftrag folgen, nicht umgekehrt. Ein
prinzipielles Einfrieren des Rundfunkbeitrags – in der jetzigen Höhe ohne
Berücksichtigung der Teuerungsrate und unabhängig vom Auftrag – ist daher
abzulehnen.
4. Die föderale Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht nur Teil
seiner Gründungsgeschichte, sie ist auch der große Vorteil für die demokratische
Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in allen Regionen Deutschlands. Gerade
dieser Vorteil sollte mit den Möglichkeiten der Digitalisierung für mediale
Beteiligung, Produktion und individuellen Empfang ausgebaut werden.
5. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss einen zeitgemäßen online-Auftrag
erhalten, der ihm auch die Nutzung aller Verbreitungswege, auch die nicht-
linearen, für seine Inhalte möglich macht; so wie dies für den Bereich „funk“
bereits im Staatsvertrag festgelegt ist. Dabei muss auch die Verweildauer von
Sendungen neu geordnet und verlängert werden; dabei müssen die Rechte der
UrheberInnen und KünstlerInnen gewahrt werden. Der öffentlich-rechtliche
Rundfunk sollte eigene gemeinsame Plattformen für alle Verbreitungswege
entwickeln und für die Verbreitung seiner Inhalte auf Plattformen Dritter sorgen
können.
6. Es ist sinnvoll, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf dieser Grundlage
Kooperationen mit anderen gemeinwohlorientierten Einrichtungen (Museen,
Bibliotheken, Archiven u.ä.) aufbaut, um verfügbares Wissen zu ordnen und für
alle auffindbar zu machen. Zur Sicherung und Zugänglichkeit des audiovisuellen
und kulturellen Erbes sollte unter anderem auch eine Verknüpfung mit der
Deutschen Digitalen Bibliothek geprüft werden.
7. Die Transparenz der Entscheidungen der Rundfunkanstalten ist weiter zu
entwickeln, soweit dies für einen Wirtschaftsbetrieb im Wettbewerb rechtlich
möglich ist.
Begründung: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist als staatsfernes und
unabhängiges Medium ein Herzstück unserer Demokratie. Er wird derzeit von
verschiedenen Seiten unter heftigen Beschuss genommen. Es ist daher notwendig,
für Bestand und Weiterentwicklung politisch einzutreten.
Begründung
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist als staatsfernes und unabhängiges Medium ein Herzstück unserer Demokratie. Er wird derzeit von verschiedenen Seiten unter heftigen Beschuss genommen. Es ist daher notwendig, für Bestand und Weiterentwicklung politisch einzutreten.
Unterstützer*innen
- Gudrun Eickelberg (KV Nordost)
- Mustafa Öztürk (KV MÖV)
- Kirsten Kappert-Gonther (KV Nordost)
- Helga Trüpel (KV MÖV)
- Thomas Schäfer (Bremerhaven KV)
- Jens Schabacher (KV MÖV)
- Landesvorstand
- Carsten Werner
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Carsten Werner: