Antrag: | Junge Leute fördern - Listenaufstellung BBü |
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Antragsteller*in: | Wilko Zicht (KV Bremen-Ost) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.11.2017, 23:31 |
Ä1 zu A31neu: Junge Leute fördern - Listenaufstellung BBü
Titel
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Junge und neue Leute fördern - Listenaufstellung BBü
Antragstext
Von Zeile 2 bis 7:
junge Menschen in den meisten Parlamenten unterrepräsentiert sind und dies auch für die letzten Bürgerschaftsfraktionen der Bremer Grünen gilt.
Außerdem wollen wir eine innovative und lebendige Partei sein, die in jeder Wahlperiode aufs Neue frischen Wind ins Parlament bringt. Die Vielzahl qualifizierter und fähiger Mitglieder ist eine Stärke unserer Partei.
Daher soll bei Listenaufstellungen für die Wahl der Bremischen Bürgerschaft in Zukunft neben der bewährten 50-Prozent-Frauenquote auch eine Junge-Menschen-Quote angewandt werden. Dabei soll auf die Plätze 5 und 6 eine Person, die am Wahltag maximal 30 Jahre alt ist, aufgestellt werden.Neuen-Quote angewandt werden. Dabei soll von drei aufeinander folgenden Listenplätzen (1-3, 4-6, 7-9 usw.) immer mindestens ein Platz mit einer Person besetzt werden, die noch nie einem Parlament (Landtag eines deutschen Landes, Bundestag, Europäisches Parlament) angehört hat. Die hauptamtliche Ausübung politischer Ämter (z.B. Senats- und Magistratsmitglieder, Staatsrät*innen, Ortsamtsleiter*innen) steht insoweit der Mitgliedschaft in einem Parlament gleich.
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Von Zeile 2 bis 7:
junge Menschen in den meisten Parlamenten unterrepräsentiert sind und dies auch für die letzten Bürgerschaftsfraktionen der Bremer Grünen gilt.
Außerdem wollen wir eine innovative und lebendige Partei sein, die in jeder Wahlperiode aufs Neue frischen Wind ins Parlament bringt. Die Vielzahl qualifizierter und fähiger Mitglieder ist eine Stärke unserer Partei.
Daher soll bei Listenaufstellungen für die Wahl der Bremischen Bürgerschaft in Zukunft neben der bewährten 50-Prozent-Frauenquote auch eine Junge-Menschen-Quote angewandt werden. Dabei soll auf die Plätze 5 und 6 eine Person, die am Wahltag maximal 30 Jahre alt ist, aufgestellt werden.Neuen-Quote angewandt werden. Dabei soll von drei aufeinander folgenden Listenplätzen (1-3, 4-6, 7-9 usw.) immer mindestens ein Platz mit einer Person besetzt werden, die noch nie einem Parlament (Landtag eines deutschen Landes, Bundestag, Europäisches Parlament) angehört hat. Die hauptamtliche Ausübung politischer Ämter (z.B. Senats- und Magistratsmitglieder, Staatsrät*innen, Ortsamtsleiter*innen) steht insoweit der Mitgliedschaft in einem Parlament gleich.
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