Zwar ist die Förderung des politischen Nachwuchses ein wichtiges und legitimes Anliegen, eine Quote sollte dennoch als ultima ratio betrachtet werden. Sie sollte also nur dann greifen, wenn ohne die Quote das Ziel nicht erreicht werden kann. Ist bereits im geschäftsführenden Vorstand eines der Mitglieder unter 28 Jahre alt, funktioniert jedoch in casu die Nachwuchsförderung auf der Ebene des Landesvorstands auch ohne die Einführung einer Quote. Es besteht entsprechend kein hinreichendes Interesse, das es rechtfertigen würde, die Wahl eines weiteren Vorstandsmitglieds per Quote einer politischen Auswahl insbesondere anhand der inhaltlichen Ausrichtung der Kandidat*innen durch die LMV zu entziehen.
Zudem ist nicht per se sichergestellt, dass der Posten nach dem geschäftsführenden Vorstand ein offener Listenplatz ist. Sofern ein männlicher Schatzmeister gewählt wurde und die Co-Sprecher*innen gemischtgeschlechtlich besetzt sind, ist zu diesem Zeitpunkt das Gesamtgremium nicht quotiert. Entsprechend wäre ein „Frauenplatz“ zu besetzen. Dennoch sollte der „Jugendplatz“ für alle Geschlechter offenstehen. Deshalb sollte ein Wahlverfahren festgelegt werden, das dieser Zielsetzung gerecht wird und eine Quotierung des Vorstandes i.S.d. Frauenstatuts sicherstellt.
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