Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND BREMEN (dort beschlossen am: 26.10.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.12.2017, 14:05 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A23neu2: „Partizipation junger Menschen bei den Grünen in Bremen“
Antragstext
Junge Menschen sind bei Wahlen auf den Landesmitgliederversammlungen zum
Landesvorstand oder zu Bürgerschafts- und Bundestagswahllisten strukturell
benachteiligt. Für junge Menschen ist es deutlich schwieriger große
innerparteiliche Netzwerke aufzubauen und so werden die aussichtsreichen
Listenplätze und letztendlich die Fraktionen und Vorstandsposten durchweg von
Menschen über 30 Jahren besetzt. Dass dadurch junge Menschen weniger Gehör
finden ist nur logisch und ein Missstand, den es zu bekämpfen gilt. Besonders
junge Menschen sind, wie die letzten (Junior, U18) Wahlergebnisse zeigen,
nämlich eine große Zielgruppe und potentielle Wähler*innenschaft für Bündnis
90/Die Grünen.
„Deswegen soll sichergestellt werden, dass dem Landesvorstand der Partei eine
Person unter 28 Jahren angehört. Entsprechend soll, sofern dem
geschäftsführenden Vorstand keine Person unter 28 Jahre angehört, unmittelbar
nach der Wahl des geschäftsführenden Vorstands eine Person unter 28 Jahre als
weiteres Mitglied des Vorstands gewählt werden. Eine Kandidatur soll für
Personen unter 28 Jahren aller Geschlechter offen sein. Die Quotierung des
Landesvorstands im Sinne des Frauenstatutes wird durch die Besetzung der
weiteren Mitglieder des Landesvorstands sichergestellt.“
Die kooptierte Mitgliedschaft einer*s Sprecher*in der Grünen Jugend im
Landesvorstand der Partei (ohne Stimmrecht) wird dadurch nicht geändert, da
diese explizit für den Kontakt zur Grünen Jugend als Verband ihren Sitz haben.
Begründung
Erfolgt mündlich
Unterstützer*innen
- Maximilian Thieme (Bremen-Nordost KV)
Änderungsanträge
- Ä1 (Wilko Zicht, Eingereicht)
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