Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Demokratie, Innen, Recht (dort beschlossen am: 16.10.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.02.2018, 15:00 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A46neu: Stärkung des Staatsgerichtshofs
Antragstext
Die Richter*innen des Staatsgerichtshofs sollen zukünftig jeweils zur Hälfte in
der Mitte der Legislatur der Bürgerschaft mit Zwei-Drittel-Mehrheit für acht
Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl gewählt werden.
Nach geltendem Recht werden die Richter*innen des Staatsgerichtshofes
unmittelbar nach der Wahl der Bürgerschaft für deren Legislaturperiode gewählt.
Diese Abhängigkeit der dritten Gewalt von der Legislative ist nicht zeitgemäß.
Naturgemäß ist die gerade gewählte Bürgerschaft mit einer Vielzahl von Themen
befasst, gerade bei den Regierungsfraktionen erhält die Wahl der Richter*innen
des höchsten Gerichts nur begrenzte Aufmerksamkeit. Diese Wahl könnte sehr viel
besser vorbereitet werden, wenn die Amtsperiode der Richter*innen von der der
Bürgerschaft entkoppelt würde. Dadurch würde die eigenständige Bedeutung des
Gerichts betont.
Gleiches könnte hinsichtlich der Unabhängigkeit der Richter*innen erreicht
werden, indem ihre Wahlperiode auf acht Jahre festgesetzt und die Möglichkeit
einer Wiederwahl begrenzt wird. Durch die versetzte Wahl jeweils der Hälfte der
Richter*innen würde die Kontinuität des Gerichts abgesichert.
Unterstützer*innen
Änderungsanträge
- Ä1 (Wilko Zicht, Zurückgezogen)
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