Antrag: | Stärkung des Staatsgerichtshofs |
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Antragsteller*in: | Wilko Zicht |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 05.11.2017, 20:32 |
Ä1 zu A46neu: Stärkung des Staatsgerichtshofs
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 1 bis 2 einfügen:
Die Richter*innen des Staatsgerichtshofs sollen sollen zukünftig jeweils zur Hälfte in der Mitte der Legislatur der Bürgerschaft mit Zwei-Drittel-Mehrheit für acht
Von Zeile 5 bis 8:
unmittelbar nach der Wahl der Bürgerschaft für deren Legislaturperiode gewählt. Diese Abhängigkeit der dritten Gewalt von der Legislative ist nicht zeitgemäß und gefährdet die Unabhängigkeit des Gerichts. NaturgemäßZudem ist die gerade gewählte Bürgerschaft mit einer Vielzahl von Themen befasst, gerade bei den Regierungsfraktionen erhält die Wahl der Richter*innen
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Die Richter*innen des Staatsgerichtshofs sollen sollen zukünftig jeweils zur Hälfte in der Mitte der Legislatur der Bürgerschaft mit Zwei-Drittel-Mehrheit für acht
Von Zeile 5 bis 8:
unmittelbar nach der Wahl der Bürgerschaft für deren Legislaturperiode gewählt. Diese Abhängigkeit der dritten Gewalt von der Legislative ist nicht zeitgemäß und gefährdet die Unabhängigkeit des Gerichts. NaturgemäßZudem ist die gerade gewählte Bürgerschaft mit einer Vielzahl von Themen befasst, gerade bei den Regierungsfraktionen erhält die Wahl der Richter*innen
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